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Promotion

Nach dem Staatsexamen, Diplom, Magister oder Master kann mit einer Promotion der Doktorgrad erworben werden. Wer promotionsberechtigt ist, regelt die Promotionsordnung des jeweiligen Faches. Meist ist an die Promotionsberechtigung ein überdurchschnittlicher Studienerfolg im vorangehenden Studium geknüpft. Im Zentrum eines Promotionsstudiums steht die selbständige Erstellung einer umfangreichen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), die veröffentlicht werden muss. Zusätzlich sind je nach Promotionsfach weitere Leistungsnachweise zu erbringen. Den Abschluss des Promotionsstudiums, das in etwa drei Jahre dauert, bildet eine umfangreiche Abschlussprüfung („Rigorosum“) oder eine so genannte „Disputation“, in der der Promovend seine Doktorarbeit öffentlich vorstellt und sich einer Fachdiskussion mit Lehrenden der Universität stellt.

Einige Antworten auf immer wiederkehrende Fragen zur Zulassung, aber auch zu den verschiedenen "Formen" der Promotion ("Individualpromotion", Promotionsprogramme) finden Sie gesammelt im Informationsblatt "Das Promotionsstudium an der LMU".