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Abschlussarbeiten

 

Beginn, Bearbeitungszeitraum, Anmeldung und Abgabe

Das 4. Semester ist dafür vorgesehen, die Masterarbeit anzufertigen. Die Masterarbeit soll in einem Zeitraum von 20 Wochen, ca. 120.000 Zeichen ab diesem Starttermin entstehen.

Die Masterarbeit muss zu Beginn angemeldet werden, damit der Start- und Endtermin fest steht. Das Formular dazu kann im Bereich für Vorlagen heruntergeladen werden. Am besten füllt man es gemeinsam mit dem Betreuer aus und reicht es dann im Sekretariat des Prüfungsauschussvorsitzenden ein.

Achtung: Im Wintersemester gibt es im Gegensatz zum Sommersemester keine zentrale Informations-Veranstaltung zu den Bachelor- und Masterarbeitsthemen und auch keine Themenliste. Die Studierenden sollten sich daher an mögliche Betreuer wenden und nach Themen fragen. Auch manche Doktoranden sind bereit, Arbeiten zu betreuen.

Am besten sprechen die Studierenden einen Betreuer an, der in einem Gebiet forscht, das sie interessant finden. Viele Betreuer sind auch bereit, ein Thema zu betreuen, das der/die Studierende selbst gewählt hat.

Abgabe:

1. Legen Sie der Abschlussarbeit keine elektronischen Medien bei, insbesondere keinen USB-Stick und keine CD.

2. Sie müssen die Arbeit sowohl beim PAGS abgeben (entsprechend deren Regelungen) als auch (elektronisch) beim CIS.

3.1. Zur elektronischen Abgabe der eigentlichen Abschlussarbeit beim CIS schicken Sie ein PDF der Arbeit an Ihre Betreuerin mit CC an bscmscarbeit@cis.lmu.de . Der Betreff muss wie folgt lauten:

Abgabe [BM]Sc-Arbeit, Vorname Nachname, Matrikelnummer

Zum Beispiel:
Abgabe BSc-Arbeit, Marianne Schmidt, 12345678

Das PDF muss analog benannt sein, also:

bsc-marianne-schmidt-12345678.pdf

Ihre Betreuerin wird den Empfang der Email bestätigen. Fragen Sie nach (bei der Betreuerin, nicht bei bscmscarbeit@cis.lmu.de), wenn das nicht gleich geschieht.

3.2. Die elektronische Abgabe von Daten (Code, Corpora, Ergebnisse in Datenform, Literatur, die Sie verwendet haben, etc) regeln Sie mit Ihrer Betreuerin. Falls der Datenumfang nicht zu groß ist, sollten Sie der Betreuerin in einer zweiten separaten Email eine Archiv-Datei mit allen Daten schicken.

4. Der Termin für die elektronische Abgabe ist derselbe wie der vom PAGS festgelegte Termin fuer die Abgabe der Abschlussarbeit.

 


Themen

Wichtige Informationen zur Themenfindung sind auf der Themenseite zusammengefasst.


Wichtige Gliederungsabschnitte einer Masterarbeit

Bis auf wenige Ausnahmen sollte eine Masterarbeit innerhalb ihres Themas mit einer Literaturstudie beginnen, die bisher vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema beleuchten ("Related Work"). Des Weiteren sollte die Arbeit auf den theoretischen Hintergrund des Themas eingehen und aufzeigen, wie im Rahmen einer solchen Problemstellung Informationen systematisch gewonnen werden können. Häufig ist eine Benutzerstudie anzuraten, um die praktische Ausarbeitung auf eine theoretischere Basis zu stellen.

Umrahmt wird die Arbeit von Einleitung und Schluss ("Conclusions" und "Future Work").

Auf gar keinen Fall darf eine Masterarbeit ausschließlich die schriftliche Dokumentation einer praktischen Programmieraufgabe oder eines erstellten Produktes sein. Der wissenschaftliche Anspruch einer Masterarbeit ist höher als der einer Bachelorarbeit.


Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung

Eine Masterarbeit muss gewisse Anforderungen und Richtlinien erfüllen.

Bewertung der Arbeit

Genau wie bei Bachelorarbeiten kommt bei der Masterarbeit ein Bewertungsschema zum Einsatz. Anhand dieses Schemas orientiert sich die spätere Gesamtnote. Das Schema muss jedoch nicht verpflichtend vom Betreuer verwendet werden.


Abschlussvorträge

Zusätzlich zur Anfertigung der Arbeit muss ein Abschlussvortrag (Disputation) über die Arbeit gehalten werden. Dieser Vortrag kann erst nach Abgabe der Arbeit gehalten werden und zählt als Prüfungsleistung, weshalb man zum Zeitpunkt des Vortrags noch immatrikuliert sein muss. Studenten werden angehalten, sich möglichst frühzeitig um einen Termin für den Vortrag zu kümmern.


Informationen auf anderen Seiten

Wichtige Informationen zur Masterarbeit finden sich auch in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 13)


Urheberrecht

Als alleiniger Autor Ihrer Ausarbeitung besitzen Sie das Urheberrecht und somit alle Verwertungs- und Nutzungsrechte daran. Der Universität stehen lediglich die geforderten Exemplare zur Bewertung und Archivierung der Arbeit zu. Für eine Masterarbeit in einer Firma gelten unter Umständen spezielle Regelungen bezüglich der Rechte. Die Rechtsabteilung der LMU dokumentiert online wichtige Informationen zum Urheberrecht an studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten. Bitte lesen Sie diese.

Im Sinne einer möglichst breiten Zugänglichkeit von Wissen möchten wir Sie bitten, Ihre Arbeiten öffentlich zugänglich zu machen. Eine rechtlich sichere und einfache Möglichkeit, Nutzungsrechte an eigenen Werken zu übertragen, bieten die Creative-Commons-Lizenzen.