Anerkennung von Leistungen im Bachelorstudiengang
Im Bachelorstudiengang Computerlinguistik können Studienleistungen, die an anderen Universitäten/Schulen/Einrichtungen erbracht wurden, anerkannt werden und sie können Modulteilprüfungen und Modulprüfungen vollständig ersetzen. Diese Studienleistungen müssen aber bis spätestens zum Abschluss des ersten Semesters anerkannt worden sein. Am Besten lassen Sie die Leistungen vor Studienbeginn anerkennen.
Um eine erbrachte Leistung anerkennen zu lassen, muss folgendes
Formular ausgefüllt werden:
Anerkennung von Prüfungsleistungen (PDF 328kB)
In der Spalte Modulteilprüfung ist die Bezeichnung des CIS-Modules (bspw. "P8 Comp.ling. Anw.") einzutragen, welches das bereits bestandene Modul ersetzen soll.
In die Spalte ECTS-Punkte schreiben Sie die Zahl der ECTS-Punkte, die Sie für das bestandene Modul erhalten haben.
In die Spalte Note tragen Sie die Originalnote des bestandenen Moduls ein. Noten von ausländischen Universitäten werden vom Prüfungsamt umgerechnet.
In die 4. Spalte tragen Sie den Namen des bestandenen Moduls ein.
Sie können nur solche Module anerkennen lassen, deren Inhalte und ECTS-Punkte mit denen der CIS-Kurse, die sie ersetzen sollen, vergleichbar sind.
Wenn Sie Prüfungsleistungen im Umfang von 20 ECTS oder mehr anrechnen lassen möchten, müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten stellen.
Dem Formular müssen alle Leistungsnachweise in Kopien (es reichen nichtbeglaubigte Kopien, sofern die beglaubigten dem Prüfer zur Entscheidung vorgelegen haben) beigelegt werden.
Das ausgefüllte Formular schickt die Studentin oder der Student zusammen mit den Leistungsnachweisen und Kopien an den zuständigen Studiengangskoordinator. Masterstudierende schicken die Unterlagen an die Email-Adresse msccoordination@cis.lmu.de, Bachelorstudierende an die Adresse schmid@cis.lmu.de. Bei Nebenfach-Modulen erfolgt die Anerkennung durch die Studiengangskoordinatorin oder den Studiengangskoordinator des Nebenfachs. Der Pflicht-Sprachkurs wird vom Bachelor-Studiengangskoordinator anerkannt.
Der Prüfer entscheidet über die Zulassung/ECTS-Zahl und gegebenenfalls die Note der Ersatzleistung und teilt das Ergebnis dem Studiengangskoordinator am CIS in schriftlicher Form mit.
Der Studiengangskoordinator/Prüfungsauschuss am CIS prüft die Entscheidung und schickt bei Zustimmung das von ihm unterzeichnete Formular an das Prüfungsamt, wo die Leistungen ins LSF eingetragen werden.
Anrechnung von Studienzeiten im Bachelorstudiengang
Im Bachleorstudiengang Computerlinguistik können Studienzeiten, anerkannt werden. Die Entscheidung trifft der Studiengangskoordinator.
Dazu muss ein Formular (PDF 76kB) ausgefüllt und dem Studiengangskoordinator vorgelegt werden.