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Aktuelles

11.10.2021 Bitte um Beachtung der aktuellen Informationen zum Corona-Virus

19.10.2020 Hinweise für Informatikstudierende zur Belegung von Veranstaltungen des CIS ergänzt

22.07.2020 Regelstudienzeit Sommersemester 2020 "Nullsemester"

09.04.2020 Hinweise zu Studium und Lehre

24.03.2020: Studienzeitverlängerung

19.03.2020: Lehre im Sommersemester 2020

17.03.2020: Prüfungen

 

 

11.10.2021 Bitte um Beachtung der aktuellen Informationen zum Corona-Virus

Bitte beachten Sie aktuellen Informationen zum Corona-Virus auf der Hauptseite der LMU!

 

19.10.2020 Hinweise für Informatikstudierende zur Belegung von Veranstaltungen des CIS ergänzt

Die Informatikstudierenden, die Kurse des CIS belegen möchten, gehen im LSF über das Vorlesungsverzeichnis zu den einzelnen Veranstaltungen und melden sich dort an.

Eine kurze Dokumentation findet sich auch auf der LSF-Hilfeseite für Studierende.

 

 

22.07.2020 Regelstudienzeit Sommersemester 2020 "Nullsemester"

1. Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch, dem 8. Juli 2020 beschlossen, das laufende Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Das heißt, das Sommersemester 2020 ist ein „Nullsemester“. Die Höchststudiendauer wird um 1 Semester erhöht. Das gilt für alle Studierenden, die im SoSe2020 immatrikuliert (aber nicht beurlaubt) waren / sind. Abgelegte Prüfungen (und Prüfungsversuche) gelten aber.

2. Abweichend von dem, was derzeit (22.7.2020) noch unter https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/studienbeginn/vorlesungszeiten/vorlesungszeit_tab/index.html veröffentlicht ist, sind die Vorlesungszeiten im Wintersemester 2020/21 02.11.2020-12.02.2021. Die amtliche Veröffentlichung steht noch aus.

09.04.2020 Hinweise zu Studium und Lehre

 

Link zu den allgemeinen Hinweisen der LMU

Schreiben(PDF) der Hochschulleitung vom 6.April 2020

24.03.2020: Studienzeitverlängerungen während der Corona-Pandemie

Studierende, die mit Ablauf des Wintersemesters 2019/20 die Höchststudienzeit erreichen und die durch die Schließungen der Bibliotheken bzw. der Gebäude der Universität nicht fristgerecht die letzten ausstehenden Prüfungen ablegen und ihr Studium abschließen können, erhalten eine Verlängerung der Höchststudienzeit um ein Semester. Letzte Prüfungen dürfen damit im Sommersemester 2020 erbracht werden. Um diese Verlängerung zu erhalten, müssen die betroffenen Studierenden in jedem Fall einen kurzen (!) und formlosen Antrag an die jeweils zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt PAGS per Mail schicken.

(Dieser Antrag kann folgendermaßen aussehen:

Name, Vorname

Matrikelnummer

Studiengang

Mit Wintersemester 2019/20 endet die Höchststudienzeit meines Bachelor-/Masterstudiums. Durch die Schließung der Bibliotheken kann/konnte ich meine Prüfungen nicht im Wintersemester abschließen, deshalb beantrage ich die Verlängerung der Höchststudienzeit um ein Semester, damit ich mein Studium im Sommersemester 2020 abschließen kann.)

19.03.2020: Aktuelles zur Lehre im Sommersemester 2020

MITTEILUNG DER FAKULTAET 13

Angesichts der aktuellen Lage ist unklar, ob und wie der Vorlesungsbeginn zum 20.04.2020 gehalten werden kann. ...

Grundsätzlich werden alle Neuigkeiten zu den mit der Corona-Pandemie verbundenen Maßnahmen an der LMU hier veröffentlicht:

https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/corona_informationen/index.html.

Bitte besuchen Sie die Seite regelmäßig, um über alle neuen Maßnahmen informiert zu werden. ...

Digitale Lehre

Da unsicher ist, ob zum 20.04.2020 Präsenzlehre möglich sein wird, kommen ggf. digitale Lehrformen in Betracht. ... Die Hochschulleitung stimmt aktuell mit Dezernat VI alle relevanten Fragen ab und prüft, ob die vorhandenen Tools dem erhöhten Bedarf standhalten können. Zudem muss noch geklärt werden, ob und wie satzungskonform alternative Prüfungsformen umgesetzt werden können. ...

17.03.2020: Aktuelles zu Prüfungen

Liebe Studierende am CIS,

heute bekamen wir vom Prüfungsamt PAGS eine wichtige Mitteilung, die wir an alle Studierenden kommunizieren sollen.

Als kurze Zusammenfassung lässt sich sagen, dass durch die Schließung der Bibliotheken (Bemerkung: Es sind aber auch die CIP Pools der Informatik geschlossen) wichtige Termine um die Dauer der Schließung bei der Bearbeitungsdauer von Bachelor-, Master-, Seminar-, und Hausarbeiten, Gutachten und die Festlegung des Notenschlussdatums verschieben.

Hervorhebenswert sind uns besonders:

„3. Studierende, die ihre Masterarbeiten unter den aktuellen Bedingungen im SoSe2020 nicht schreiben möchten, können unverzüglich von der Anmeldung zurücktreten. Dafür müssen sie sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter im PAGS in Verbindung setzen.“

UND:

„Anmeldung aller Bachelorarbeiten der Fakultät einstweilen auf die Woche vom 20.4.-24.4.2020 verschoben.“

UND:

„Das Prüfungsamt PAGS ist ab 17.3.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, Sie können die Kolleginnen dort aber gerne per Mail oder Telefon erreichen.“

 

Hier das Schreiben vom Prüfungsausschuss der Fakultät 13:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die Schließungen der Bibliotheken ergibt sich für einige Prüfungskonstellationen besonderer Handlungsbedarf. Der Prüfungsausschuss für die Bachelorhauptfach- und Master-Studiengänge und die Nebenfächer der Fakultät 13 sowie für die Lehramtsstudiengänge der Departments 13-I und 13-II hat in Absprache mit dem Prüfungsamt PAGS folgende Maßnahmen beschlossen:

I. Masterarbeiten im SoSe 2020 in Schiene I & II (also schon angemeldet)

1. Studierende, die durch die Schließungen der Bibliotheken in ihren Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind, erhalten eine pauschale Fristverlängerung für die Abgabe um so viele Wochen, wie die Schließungen dauern werden (bspw. Stand 16.3.: Die Schließung der Bibliotheken von 14.3. bis einschließlich 19.4. führt zu einer pauschalen Verlängerung um 5 Wochen. Bei Masterarbeiten in Schiene I (ursprünglicher Abgabetermin 15.6.) ist der neue Abgabetermin der 20.7. - mit anderen Schienen und erweiterten Schließzeiten wäre analog zu verfahren).

2. Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen soll möglichst bis 30.09.2020, spätestens zum 31.10.2020 abgeschlossen sein. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch dieser Zeitraum verlängert werden. Die Noten/Gutachten müssen dann spätestens 3 Wochen nach den jeweils neu festgesetzten Abgabeterminen der Masterarbeiten an das PAGS übermittelt werden.

3. Studierende, die ihre Masterarbeiten unter den aktuellen Bedingungen im SoSe2020 nicht schreiben möchten, können unverzüglich von der Anmeldung zurücktreten. Dafür müssen sie sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter im PAGS in Verbindung setzen.

II. Masterarbeiten in Schiene III und alle Bachelorarbeiten im SoSe 2020 (also noch nicht angemeldet)

1. Die Anmeldung der Bachelorarbeiten erfolgt laut bisheriger Planung je nach Schiene zwischen 30.3. und 14.4.2020, die Anmeldung der Masterarbeiten in Schiene III von 14.4.-17.4.2020. Für alle diese Arbeiten müsste ab dem Termin der Anmeldung eine entsprechende Verlängerung um die jeweilige Dauer der Bibliotheksschließungen gewährt werden, die Arbeiten würden also ohnehin erst später abgegeben. Deshalb wird die Anmeldung aller Masterarbeiten in Schiene III (English Studies; Literarisches Übersetzen) sowie aller Bachelorarbeiten der Fakultät einstweilen auf die Woche vom 20.4.-24.4.2020 verschoben. Falls die Bibliotheken dann immer noch geschlossen haben, sind weitere Verschiebungen möglich.

2. Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen in Bachelorstudiengängen soll möglichst bis 11.09.2020 abgeschlossen sein (bei Bachelorarbeiten mit 10 Wochen Bearbeitungszeit sollte das i.d.R. zu schaffen sein), in den betroffenen Masterstudiengängen müssen die Gutachten/Noten spätestens 3 Wochen nach den jeweils neu festgesetzten Abgabeterminen an das PAGS übermittelt werden. Die Prüfenden sind gehalten, die Ergebnisse möglichst rasch an das PAGS zu übermitteln, damit die Studierenden insbesondere beim Übergang vom BA zum MA zum Wintersemester möglichst wenig Probleme haben.

3. In einigen Fächern gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung von Bachelorarbeiten. Sofern die die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls durch die Schließungen der Bibliotheken beeinträchtigt wird (s. nächster Punkt), werden diese Zulassungsvoraussetzungen für das Sommersemester 2020 ausgesetzt. Die Studierenden werden in diesem Fall gebeten, bei der Anmeldung der Bachelorarbeiten mit einer Notiz auf dem Anmeldeformular darauf hinzuweisen, dass dieser Fall bei ihnen eingetreten ist.

III. Laufende Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2019/20

1. Notenschluss für Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2019/20 wäre der 14.4. (der Dienstag nach Ostermontag). Der Notenschluss wird um die Dauer der Bibliotheksschließungen verlängert (bspw. Stand 16.3.: Notenschluss alt 14.4.2020 + 5 Wochen = Notenschluss neu 19.5.2020). Die Prüfenden werden gebeten, den Studierenden entsprechend spätere Abgabetermine zu setzen.

2. Eine Bitte: Studierende, die eine Hausarbeit nicht bestanden haben, sollten von den Prüfenden möglichst frühzeitig (ggf. neben der Noteneintragung in LSF auch per Mail) informiert werden, damit sie möglichst früh wissen, dass sie das entsprechende Modul wiederholen müssen.

Bitte informieren Sie Ihre Studierenden über diese Maßnahmen entsprechend; das PAGS wird in den nächsten Tagen auch auf der Homepage darüber informieren.

Die Beschlüsse gelten unter der Annahme, dass der reguläre Lehr- und Prüfungsbetrieb im Sommersemester mit 20.04.2020 beginnen kann. Sollten die Schließungen über den 19.04. hinaus verlängert werden, müssen wir alle Überlegungen den neuen Bedingungen anpassen. Wir würden uns dann nach den Osterfeiertagen erneut melden.

Sollten Sie Anmerkungen oder Vorschläge zu den oben dargestellten Maßnahmen haben, können Sie gerne per Mail Kontakt mit dem Ausschuss aufnehmen. Bitte geben Sie uns für Antworten Zeit, denn während das öffentliche Leben zwar heruntergefahren wird, beschleunigt sich das digitale Verwaltungsleben derzeit immens.

Kurz vor Schluss noch eine Anmerkung aus aktuellem Anlass: Disputationen im BA/MA sind mündliche Prüfungen und entsprechend ab sofort zu verschieben. In dringlichen Fällen können ggf. Ausnahmelösungen gefunden werden. Die Modalitäten müssen vorher mit dem PAGS besprochen werden.

Das Prüfungsamt PAGS ist ab 17.3.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, Sie können die Kolleginnen dort aber gerne per Mail oder Telefon erreichen.