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Anmeldung für den Masterstudiengang Computerlinguistik am CIS

Bestätigung der fachlichen Qualifikation zur Vorlage bei der Studentenkanzlei

Für den Masterstudiengang Computerlinguistik am CIS benötigen Sie eine "Bestätigung der fachlichen Qualifikation", um sich in der Studentenkanzlei für den Studiengang einschreiben zu können. Dies gilt auch für Personen, die den BSc Computerlinguistik am CIS erworben haben, wenn sie anschließend ("konsekutiv") am CIS in den Master Computerlinguistik wechseln wollen.

Um die "Bestätigung der fachlichen Qualifikation" zu erhalten senden Sie bitte eine Bewerbung mit den folgenden Unterlagen (in Papierform) an das Sekretariat des Chair of Artificial Intelligence and Computational Linguistics:

- Abschlusszeugnis/Transcripts of Records
- Motivationsschreiben
- ein Datenblatt mit folgenden Angaben:
1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum
4. Email-Adresse
5. Post-Adresse
6. Studiengang: "MSc Nebenfach" oder "MSc Profilbereich" (siehe unten)
7. LMU-Matrikelnummer (falls schon zugewiesen)

Aufgrund der Bewerbung entscheiden wir, ob Sie fachlich qualifiziert sind, und stellen Ihnen dann gegebenenfalls die "Bestätigung der fachlichen Qualifikation" aus. Diese können Sie im Sekretariat des Chair of Artificial Intelligence and Computational Linguistics abholen.

Ihre Bewerbung muss den Studiengang benennen, in dem Sie sich einschreiben wollen:
entweder den MSc Computerlinguistik mit Nebenfach (falls Sie gute Informatikkenntnisse mitbringen, z.B. aus dem BSc Computerlinguistik) oder den MSc Computerlinguistik mit Profilbereich. Sie müssen sich entscheiden. Ohne diese Information ist Ihre Bewerbung ungültig.

Über die endgültige Zulassung zum Masterstudium entscheidet die Studentenkanzlei. Informieren Sie sich gegebenenfalls dort rechtzeitig.

Die Frist zur Einreichung der Masterbewerbungen endet am
15.07.2023.